Steuervorteile bei der Solarstrom-Investition nutzen
Neben den enormen Renditechancen durch das EEG-Gesetz (Erneuerbare Energien Gesetz) erhalten Sie außerdem noch die Möglichkeit der Nutzung von Steuervorteilen.
Wenn eine Solarstrom-Anlage verbindlich im Vorjahr bestellt worden ist und erst im nächsten Jahr installiert wird, kann der Erwerber eine Ansparabschreibung von 40% der Investition im Jahr der Bestellausübung geltend machen, maximal sind jedoch 200.000,- € anzusetzen.
Davon unabhängig kann der Investor im Jahr der Errichtung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % zuzüglich der degressiven Abschreibung in Höhe von 12,5 % nutzen.
Diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind je Investition von einem Steuerberater auf Anwendbarkeit prüfen zu lassen.