Freitag, 2010-07-30

Steuervorteile bei der Solarstrom-Investition nutzen

Neben den enormen Renditechancen durch das EEG-Gesetz (Erneuerbare Energien Gesetz) erhalten Sie außerdem noch die Möglichkeit der Nutzung von Steuervorteilen.

Wenn eine Solarstrom-Anlage verbindlich im Vorjahr bestellt worden ist und erst im nächsten Jahr installiert wird, kann der Erwerber eine Ansparabschreibung von 40% der Investition im Jahr der Bestellausübung geltend machen, maximal sind jedoch 200.000,- € anzusetzen.

Davon unabhängig kann der Investor  im Jahr der Errichtung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % zuzüglich der  degressiven Abschreibung in Höhe von 12,5 % nutzen.

Diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind je Investition von einem Steuerberater auf Anwendbarkeit prüfen zu lassen.