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solarhybrid-Nutzungsvertrag_Dachflaechen.pdf Vertrag über die Nutzungs-überlassung von Dachflächen |
Fair und übersichtlich für beide Parteien
Der Mietvertrag wird über eine Festlaufzeit von 20 Jahren geschlossen, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme, weil auch für diesen Zeitraum die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) greift. Außerdem kann der Mietvertrag um 2 x 5 Jahre optional verlängert werden.
Die Höhe der jährlichen Mieteinnahmen beträgt 5 % der für 20 Jahre staatlich garantierten Einspeisevergütung, danach 5 % der dann erzielten Erlöse.
Nach Beendigung der Mietzeit erhalten Sie als Vermieter eine Kaufoption zum Erwerb der Solarstromanlage. Alternativ können Sie die Anlage auf Kosten des Betreibers demontieren lassen.
Dem Vermieter wird garantiert, dass durch einen Full-Service-Wartungsvertrag im Auftrag der Betreibergesellschaft oder des Einzelinvestors ein störungsfreier und langfristiger Betrieb der Solarstromanlage gewährleistet ist.

