Freitag, 2010-07-30

Fair und übersichtlich für beide Parteien

Der Mietvertrag wird über eine Festlaufzeit von 20 Jahren geschlossen, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme, weil auch für diesen Zeitraum die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) greift. Außerdem kann der Mietvertrag um 2 x 5 Jahre optional verlängert werden.

Die Höhe der jährlichen Mieteinnahmen beträgt 5 % der für 20 Jahre staatlich garantierten Einspeisevergütung, danach 5 % der dann erzielten Erlöse. Der Vermieter erhält außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von 1 % der Anlageninvestition.

Nach Beendigung der Mietzeit erhalten Sie als Vermieter eine Kaufoption zum Erwerb der Solarstromanlage. Alternativ können Sie die Anlage auf Kosten des Betreibers demontieren lassen.

Dem Vermieter wird garantiert, dass die Solarstromanlage durch die solarhybrid Photovoltaik GmbH im Auftrag der Fondsgesellschaft solarinvestra oder des Einzelinvestors gewartet wird. 

Was von Ihnen benötigt wird

Abgestimmte Dienstbarkeit (erstrangige beschränkt persönliche Dienstbarkeit) als Sicherheit für die Tätigung der Investition und Sicherung der langfristigen Betreibung der Solarstromanlage auf Ihrem Dach. 

 

solarhybrid-Nutzungsvertrag_Dachflaechen.pdf

Vertrag über die Nutzungsüberlassung von Dachflächen

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