Freitag, 2010-07-30

Informationen und Antrag bei:

Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-625

 

Website:
www.bafa.de 

Förderungen von Bund, Land und Kommune nutzen

Solarthermie-Kollektoren von solarhybrid werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und zusätzlich von Ländern und Kommunen gefördert.

Solarthermie-Kollektoren von solarhybrid entsprechen den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Bei der Erstinstallation von Solarthermie-Kollektoren zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.

Bei der Erstinstallation von Solarthermie-Kollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Es sind mindestens 9,0 m² Mindestbruttokollektorfläche und mindestens 40 Liter Wärmespeichervolumina je m² Bruttokollektorfläche erforderlich.

Bei der Erstinstallation von Solarthermie-Kollektoren von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche werden für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus installierte Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarthermie-Anlagen um bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Zusätzlich zu diesen Basisförderungen werden Bonus- und Innovationsförderungen gewährt.