Informationen und Antrag bei:
Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Website:
www.bafa.de
Förderungen von Bund, Land und Kommune nutzen
Solarthermie-Kollektoren von solarhybrid werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und zusätzlich von Ländern und Kommunen gefördert.
Solarthermie-Kollektoren von solarhybrid entsprechen den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Bei der Erstinstallation von Solarthermie-Kollektoren zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
Bei der Erstinstallation von Solarthermie-Kollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Es sind mindestens 9,0 m² Mindestbruttokollektorfläche und mindestens 40 Liter Wärmespeichervolumina je m² Bruttokollektorfläche erforderlich.
Bei der Erstinstallation von Solarthermie-Kollektoren von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche werden für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus installierte Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarthermie-Anlagen um bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
Zusätzlich zu diesen Basisförderungen werden Bonus- und Innovationsförderungen gewährt.
